Allgemeine Geschäftsbedingungen KA-GEL
1. Geltung:
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KA-GEL Kaufhaus der Gelegenheiten gGmbH in der Pallaswiesenstraße 122, 64293 Darmstadt, Handelsregister Darmstadt #102892 (im Folgenden „KA-GEL“). Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen KA-GEL und Vertragspartnern, die nach dem 01.10.2018 abgeschlossen, geliefert oder geleistet werden, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von KA-GEL abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen KA-GEL nicht ausdrücklich widerspricht.
Bei „Verkauf im Auftrag“ durch KA-GEL gelten zusätzlich noch die „Zusatzbedingungen für den Verkauf von Waren im Auftrag“.
2. Angebote und Aufträge:
Sämtliche Angebote sind stets freibleibend: Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von KA-GEL verbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird. In diesem Fall ist die Rechnung gleichzeitig die Auftragsbestätigung.
3. Versand und Gefahrübergang:
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von KA-GEL überlassen.
Die Ware wird auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers, dann aber auf seine Kosten, versichert. Wird der Versand oder die Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. KA-GEL kann in diesem Fall nach Ablauf der vereinbarten Liefer- bzw. Abholfrist den Kaufvertrag unter Berechnung einer Verwaltungspauschale in Höhe von 50% des Kaufpreises rückgängig machen.
Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers bzw. Anzeigen der Versandbereitschaft, auf den Käufer über.
4. Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen i.d.R. bar ohne Abzüge bei Lieferung oder Abholung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behält sich KA-GEL vor, auch ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
5. Lieferfristen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung:
Lieferfristen werden in Wochen oder in Werktagen angegeben, wobei sog. „Brückentage“ (Tage zwischen Wochenende und Feiertag) nicht als Werktage gelten.
KA-GEL bemüht sich die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 4 Wochen zu betragen hat, zur Erbringung der Leistung- und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.
Die Setzung einer Nachfrist hat schriftlich zu erfolgen und gilt ab Eingang des Schreibens beim Verkäufer. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die KA-GEL nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von KA-GEL und deren Unterlieferanten eintreten.
Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat KA-GEL so lange nicht zu vertreten, als ihn und seine Erfüllungsgehilfen kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat KAGEL keinesfalls einzustehen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen bleibt unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt:
KA-GEL behält sich das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, Lagergebühren usw. auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KA-GEL zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt, und ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Vorkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies KA-GEL ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat KA-GEL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen: Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von KA-GEL, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich KA-GEL, dieses Recht nur in Anspruch zu nehmen, wenn der Käufer der Pflicht zur Begleichung der Forderungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
KA-GEL kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten.
Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt KA-GEL das Miteigentum an der neuen zum Rechnungswert der anderen, verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. KA-GEL verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.
7. Mängelrüge und Gewährleistung:
a) Für Mängel haftet KA-GEL nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Der Käufer anerkennt, dass es sich um gebrauchte Gegenstände, aber mit Gebrauchsspuren und geringen Defekten handelt, die die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht wesentlich einschränken. Die Ware ist nach der schriftlich mit dem Verkäufer vereinbarten Spezifikation zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Empfang der Ware durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen, die dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen sind, erfolgt nach Wahl von KA-GEL Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Eine evtl. Gutschrift in Form eines Gutscheins erfolgt nur aus buchhalterischen Gründen, befreit den Käufer jedoch nicht, den Vertrag nach erfolgter Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu erfüllen.
c) Wenn KA-GEL eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Verkäufer verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Darüberh i n a u s g e h e n d e Ansprüche sind ausgeschlossen.
d) Im Falle, dass die Käuferin bzw. der Käufer vom Vertrag zurücktritt, hat sie/er die Kaufsache Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Gebrauchtentschädigung im KA-GEL zurück zu geben.
e) Durch etwa seitens des Käufers oder Dritten vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
f) Die Gewährleistungsfrist beträgt -sofern nicht anders vereinbart- 6 Monate ab Erhalt der Ware bzw. ab Anzeige der Versandbereitschaft, für Nachbesserungen beträgt sie 3 Monate.
g)Alle Rücksendungen müssen vorher dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden, um dem Verkäufer vorab innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit zu geben zu überprüfen, ob Mängel vorliegen und abzuklären, wie eine eventuelle Rücksendung zu erfolgen hat. Die Rücksendung muss in jedem Fall zunächst „frei“ für den Verkäufer erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung können Warensendungen nicht angenommen werden.
h) für sonstige Dienstleistungen (z.B. Abholung von Waren oder Haushaltsauflösungen) gelten die o.g. Regelungen entsprechend, nur das hier statt „Ware“ oder „Lieferung Erbringung der Dienstleistung“ bzw. , erbrachte Dienstleistung“ gilt.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Darmstadt. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Haager Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der KA-GEL. Gegenbestätigungen eines Verkäufers unter Hinweis auf seine eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Jegliche Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede, die Schriftform aufzuheben. Gerichtsstand ist der für KA-GEL zuständige Gerichtsort.
9. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soll die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht betroffen sein. Die Parteien verpflichten sich, an einer Regelung mitzuwirken, die dem Vertragszweck und dem wirtschaftlich verfolgten Ziel der unwirksamen Regelung am besten entspricht.
10. Schlussbestimmungen
KAGEL nimmt nicht an einer Streitschlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes (VSBG) teil und ist dazu auch gesetzlich nicht verpflichtet.